Hilfe bei Behandlungsfehlern

Ärzte zu Schadensersatz verpflichtet

Zu den ärztlichen Pflichten gehören eine ordnungsgemäße Diagnostik und eine Behandlung, die nach anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft durchgeführt wird. Werden diese Pflichten verletzt und entsteht daraus ein Schaden für den Patienten, so ist der Arzt zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet.

Südzucker BKK unterstützt Sie bei Behandlungsfehlern

Bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollten Sie zunächst den Behandlungsablauf dokumentieren und ein Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt führen. Ist eine Klärung nicht möglich, wenden Sie sich bitte an Ihren Sachbearbeiter aus dem Leistungsbereich.

Zusammen mit einem Gutachter des Medizinischen Dienstes werden wir prüfen, ob der Verdacht eines Behandlungsfehlers begründet ist. Liegt ein begründeter Verdacht vor, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.