Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 1995 als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Die Höhe der Beiträge sowie auch die Leistungsansprüche der Pflegebedürftigen sind bundesweit einheitlich geregelt.

Häusliche Pflege

Wenn Sie zu Hause gepflegt werden wollen, können Sie zwischen drei Varianten wählen, wie Sie dies organisieren:

  • Sachleistung
  • Geldleistung
  • Kombination zwischen Sach- und Geldleistung
     
Sachleistung

Bei der Sachleistung vereinbaren Sie mit professionellen Pflegediensten, welche Pflegeleistungen (Pakete) sie in Anspruch nehmen. Wir übernehmen die Kosten bis zu folgenden monatlichen Höchstbeträgen:

  • Pflegegrad 2 - 761 Euro 
  • Pflegegrad 3 - 1.432 Euro 
  • Pflegegrad 4 - 1.778 Euro 
  • Pflegegrad 5 - 2.200 Euro
     
Geldleistung

Bei der Geldleistung organisieren Sie selbst, wer Sie als nicht professionelle Kraft pflegt (Angehörige, Nachbarn...). Sie erhalten dafür von uns ein monatliches Pflegegeld:

  • Pflegegrad 2 - 332 Euro 
  • Pflegegrad 3 - 573 Euro 
  • Pflegegrad 4 - 765 Euro 
  • Pflegegrad 5 - 947 Euro
     
Kombinationsleistung

Sie können diese beiden Leistungen auch miteinander kombinieren, zum Beispiel, in dem Sie täglich Ihre Angehörigen pflegen und besonders schwierige oder anstrengende Verrichtungen - zum Beispiel Baden - von professionellen Pflegekräften erledigt werden. Wir übernehmen dann die Kosten der professionellen Pflege entsprechend der für Sie festgestellten Pflegestufe und überweisen Ihnen noch ein anteiliges Pflegegeld.

Über die drei Möglichkeiten und die Leistungspakete der Pflegesachleistung beraten wir Sie und Ihre Angehörigen gerne persönlich. Wir kommen dazu auch zu Ihnen nach Hause, wenn Sie dies möchten.


Kurzzeitpflege

Wenn Sie als Pflegebedürftiger stationär behandelt wurden, kann es sinnvoll sein, dass Sie vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung vollstationär gepflegt werden. Notwendig kann dies vorübergehend auch werden, wenn Ihre Pflegepersonen zu Hause wegen Urlaub oder Krankheit vorübergehend ausfallen.

Kostenbeteiligung

Wir beteiligen uns dann an den Kosten einer stationären Kurzzeitpflege für maximal acht Wochen und mit bis zu 1.774 Euro im Kalenderjahr.


Tages- und Nachtpflege

Kann die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang geleistet werden, haben pflegebedürftige Personen Anspruch auf teilstationäre Pflege in zugelassenen teilstationären Pflegeeinrichtungen, meistens tagsüber, manchmal auch nachts.

Beteiligung an den Kosten

Wir beteiligen uns an den Kosten für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege entsprechend der für Sie festgestellten Pflegestufe je Kalendermonat mit:

  • Pflegegrad 2 - 689 Euro 
  • Pflegegrad 3 - 1.298 Euro 
  • Pflegegrad 4 - 1.612 Euro 
  • Pflegegrad 5 - 1.995 Euro

Hier finden Sie weitere Informationen zum BKK Pflegefinder.


Verhinderungspflege

Kann Sie Ihre Pflegeperson vorübergehend nicht pflegen, beteiligen wir uns an den Kosten einer "Ersatzperson" mit bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr und für längstens sechs Wochen im Kalenderjahr.

Voraussetzung für die Kostenbeteiligung

Voraussetzung ist, dass Sie Ihre bisherige Pflegeperson mindestens 6 Monate zu Hause gepflegt hat und, dass die "Ersatzperson" nicht bei Ihnen lebt und nicht mit Ihnen bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist.


Vollstationäre Pflege

Wenn Sie nicht zu Hause gepflegt werden wollen oder können und deshalb in einer vollstationären Einrichtung gepflegt werden, beteiligen wir uns an den Pflegekosten entsprechend der für Sie festgestellten Pflegestufe:

  • Pflegegrad 1 - 125 Euro 
  • Pflegegrad 2 - 770 Euro 
  • Pflegegrad 3 - 1.262 Euro 
  • Pflegegrad 4 - 1.775 Euro 
  • Pflegegrad 5 - 2.005 Euro

Pflegeportal

Wenn ein Elternteil, Partner oder naher Angehöriger pflegebedürftig wird, stehen allerhand Fragen im Raum: Was gilt es nun zu tun? Welche Entscheidungen sind zu treffen?

Das BKK Pflegeportal des BKK Landesverbandes Süd möchte Betroffenen und ihren Angehörigen dabei helfen, Orientierung und Sicherheit in den komplexen sozialrechtlichen Regelungen zu gewinnen, die bei einer Pflegebedürftigkeit von Bedeutung sind. Zudem können im BKK Pflegeportal ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtungen mit jeweiligen Detailinformationen recherchiert werden.

Hier sind auch die gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zu den einzelnen Pflegediensten oder Pflegeheimen hinterlegt. Das BKK Pflegeportal kann über die Homepage des BKK Landesverbandes Süd, www.bkk-sued.de, oder direkt über pflegeinfo.bkk-sued.de aufgerufen werden.


BKK Pflegefinder

Unsere Pflege-Datenbank liefert eine Übersicht über 35.000 Leistungsangebote zu Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten, speziellen Betreuungsangeboten für Demenzkranken und Behinderten oder Hospizen.

Such- und Filteroptionen nutzen

Nutzerfreundliche Suchfunktionen ermöglichen eine schnelle Auswahl:

  • nach Pflegeart (z. B. ambulante oder stationäre Pflege) 
  • nach Postleitzahl 
  • Eingrenzung auf einen Umkreis in Kilometern
Über Preise von Pflegeangebote informieren

Sie würden auch gerne die Preise der Einrichtungen und Pflegedienste kennen? Die BKK-Pflegefinder-Datenbank stellt für jeden Pflegedienst eine komplette Preisliste zur Verfügung. Bei der stationären Pflege erhalten Sie gestaffelt nach Pflegestufen eine Preisauskunft über das monatliche Heimentgelt, über den Anteil der Pflegekassen und den Anteil der Versicherten.


Zusätzliche Betreuungsleistungen

Zusätzliche Betreuungsleistungen mit bis zu 125,00 Euro übernehmen wir bei pflegebedürftigen Personen.


Umfeldverbessernde Maßnahmen

Wenn Sie pflegebedürftig werden, bedeutet das oft, dass Sie auch Ihr Wohnumfeld ändern müssen. Türen sollten verbreitert werden, dass Bad braucht eine rollstuhlgerechte Dusche, der Eingangsbereich benötigt eine Rampe.

Bei jeder Maßnahme können wir uns mit bis zu 4.000 Euro an den Kosten beteiligen.

Wichtig ist, dass Sie sich vor dem Umbau von uns beraten lassen.


Pflegekurse

Wir unterstützen die ehrenamtliche Pflege. Deshalb bieten wir allen ehrenamtlich Pflegenden Kurse an, in denen sie eine möglichst eigenständige Pflege lernen. Die Kurskosten übernehmen wir.

Sie möchten sofort an einem Pflegekurs teilnehmen?

Nutzen Sie die Online-Pflegekurse unseres Partners "curendo"

Erfahren Sie in den Online-Pflegekursen "Grundlagen der häuslichen Pflege" und "Alzheimer und Demenz" alle wichtigen Informationen für die Pflege zu Hause – flexibel und an Ihre Bedürfnisse angepasst. Sind Sie oder ihre Angehörigen bei uns versichert, ist die Teilnahme für Sie kostenfrei. Nach einer kurzen Registrierung, können Sie mit Eingabe der Kassennummer (Sie finden diese unten links auf Ihrer Versichertenkarte), direkt mit dem passenden Kurs für Sie starten.

Hier geht es zu den Online-Pflegekursen


Pflegeschulung

Menschen, die Angehörige pflegen, hilft es, wenn sie professionell angeleitet und unterstützt werden. Wir bieten Ihnen daher eine ausführliche Schulung für eine gute Pflege.

Die pflegenden Angehörigen werden in der häuslichen Umgebung der Pflegebedürftigen beraten und geschult. Das Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass ein Leben in der häuslichen Umgebung trotz Pflegebedürftigkeit selbstverständlich ist und dies möglichst lange so bleibt. Voraussetzung ist, dass ein Angehöriger gepflegt wird. Dabei muss nicht bereits eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung vorliegen. Bei Personen die Pflegegeld erhalten ersetzt die Schulung einen Pflegepflichteinsatz.

Interesse an einer Kursteilnahme?

Pflegeschulungen und Beratungen übernimmt unser Partner "SpectrumK"

Sie, oder Ihr/e Angehörige/r um den/die es geht, sind bei uns versichert und Sie haben Fragen zur Pflegeversicherung? Egal ob Sie Hilfe im "Dschungel der Pflegeleistungen" oder eine Beratung benötigen, wie man die Pflege zu Hause noch besser gestalten kann, rufen Sie einfach die kostenfreie Hotline von SpectrumK an und vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin.

Hotline "SpectrumK" Tel: 0800/72 37 267


Pflegehilfsmittel

Wir übernehmen die vollen Kosten für Hilfsmittel, die Ihre Pflege erleichtern, die helfen Ihre Beschwerden zu lindern oder dazu beitragen, dass Sie selbständiger leben können. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe...) beteiligen wir uns an Ihren Kosten mit bis zu monatlich 40 Euro.


Soziale Absicherung der Pflegepersonen

Unfallversicherung

Ehrenamtlich pflegende Personen sind während ihrer Pflegetätigkeit auch gesetzlich unfallversichert, ohne dass sie dafür selbst Beiträge bezahlen müssen.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Wenn Sie wegen der häuslichen Pflege eines Pflegebedürftigen nur eingeschränkt oder überhaupt nicht erwerbstätig sein können, sind Sie aufgrund der Pflegetätigkeit möglicherweise in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung - gegebenenfalls zusätzlich neben einer anderen Beitragszahlung - versichert.

Die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden von der Pflegekasse übernommen.