Das eRezept

Das eRezept ist ab 2024 nunmehr verpflichtend und für Sie als Versicherten deutlich komfortabler. Sie haben künftig drei Möglichkeiten, wie dieses Rezept eingelöst werden kann, diese möchten wir Ihnen gerne nachfolgend beschreiben. 

  1. Sie können weiterhin einen Papierausdruck vom Arzt erhalten. Auf diesem Ausdruck ist ein QR-Code enthalten, den jede Apotheke auslesen kann. Damit gelangt der Apotheker zu dem gespeicherten Rezept. Einfach in der Apotheke abgeben, Sie erhalten daraufhin Ihre Medikamente. Sie können den Ausdruck auch online an eine Versandapotheke übermitteln, der Versandhändler kann Ihnen die Medikamente dann per Post zukommen lassen. Ein Briefversand des Papierbeleges ist nicht mehr notwendig.

     

  2. Es geht auch papierlos - Sie müssen lediglich Ihre Gesundheitskarte in der Apotheke in das Lesegerät stecken, damit hat die Apotheke Zugriff (ausschließlich) auf Ihr elektronisch gespeichertes Rezept und kann Ihnen  - soweit verfügbar - Ihre Medikamente aushändigen.

     

  3. Ebenfalls papierlos geht es auch per App. In der eRezept-App der Gematik können Sie direkt auf eine (beliebige) Apotheke zugreifen und vorab prüfen, ob das gewünschte Medikament vorrätig ist. Sie können das Medikament dann in der Apotheke abholen oder ggf. auch nach Hause liefern lassen, wenn die Apotheke dies anbietet. Voraussetzung für die Nutzung der eRezept-App ist allerdings das Vorhandensein der PIN für Ihre elektronische Gesundheitskarte der Südzucker BKK. Liegt Ihnen die PIN noch nicht vor, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Da die PIN allerdings einen besonders hohen Schutzstandard darstellt, kann die PIN erst nach sicherer Identifizierung und Authentifizierung herausgegeben werden. Zu diesem Zweck stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können sich per Post-Ident, per elektronischem Personalausweis oder persönlich in der Geschäftsstelle der Südzucker BKK authentifizieren.