Aktiv für Ihre Gesundheit

Ihre Gesundheitsförderung

  • Eigene Gesundheitskurse
  • Kostenerstattung für Kurse von Fremdanbietern
  • Gesundheitskurse im Urlaub in Deutschland
  • Eigene Reiseangebote in Deutschland
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Zuschuss zu Vorsorgekuren
  • DiGA

Kostenübernahme von Rehasport und Funktionstraining

  • Rehabilitationssport und Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen, die von qualifizierten Übungsleitern geleitet werden.
  • Die Übungen werden in der Regel als Gruppenbehandlung unter ärztlicher Betreuung durchgeführt.
  • Die Höhe der Kostenbeteiligung ist vertraglich mit den Leistungsanbietern geregelt.
  • Diese rechnen die Kosten der Übungseinheiten direkt mit uns ab, sodass Sie hierfür nicht in Vorleistung treten müssen.

PräventionKompakt

Alternativ zu den Kursangeboten können Sie die Gesundheitsförderung auch im Rahmen unseres Kompaktangebots in Anspruch nehmen. Wir bieten Ihnen:

Achtung: Im laufenden Kalenderjahr können dann keine weiteren Zuschüsse für Präventionsangebote beantragt werden.

PräventionOnline

Wir bieten Ihnen in Kooperation mit unserem Partner fitbase ein attraktives Online-Präventionskurs-Angebot in den Bereichen Bewegung, Stressbewältigung und Ernährung, das Ihnen den Einstieg in eine gesunde Lebensweise erleichtert.

Entweder mobil von unterwegs oder vom PC ganz bequem von Hause nehmen Sie teil, je nachdem wie es Ihre Zeit erlaubt.

Hier gehts zu unseren Online-Präventionskursen:

FitnessPlus – das Bonusprogramm

Training in einem qualifizierten Fitnessstudio kann viele positive Effekte haben: mehr Leistungsfähigkeit, ein besseres Körpergefühl, ein starker Rücken oder eine gute Grundkondition. Der Preis für den Schweiß: Wir erhöhen Ihren Bonus auf 120 Euro.

Lesen Sie mehr zu unserem Bonusprogramm


Achtung: Pro Kalenderjahr können bis zu 2 Kurse übernommen werden. Kurse aus PräventionPlus, PräventionKompakt und PräventionOnline werden angerechnet.

DiGA

Die Abkürzung DiGA steht für Digitale Gesundheitsanwendungen, besser bekannt als  „Apps auf Rezept“.

Krankenkassen übernehmen die Kosten für Digitale Gesundheitsanwendungen, wenn diese zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in das Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen aufgenommen worden sind. Ärzte können ihren Patienten beim BfArM gelistete Digitale Gesundheitsanwendungen verschreiben oder der Patient hat die Möglichkeit, diese direkt von der Krankenkasse zu erhalten. Hierfür  muss eine medizinische Begründung nachgewiesen werden oder bereits bei der Krankenkasse vorliegen.

Die DiGA soll zu einer optimierten Gesundheitsversorgung beitragen. Ziele der Anwendung sind: eine Verbesserung des Gesundheitszustandes  eine Verkürzung der Krankheitsdauer Überlebensdauer oder Verbesserung der Lebensqualität

Die aktuell zugelassenen Digitalen Gesundheitsanwendungen finden Sie im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis