Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege

Kein Grund zur Sorge: Wir sind für Sie da, wenn Sie Ihren Alltag zeitweise oder dauerhaft nicht mehr alleine bewältigen können und gepflegt werden müssen. Genauso können Sie auf unsere Unterstützung bei der Versorgung Ihrer Angehörigen zählen.

Pflege und Palliativversorgung

  • Krankengeld bei Pflege eines kranken Kindes bis zum 12. Lebensjahr
  • Häusliche Krankenpflege anstelle von Krankenhausbehandlung bzw. zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung
  • Palliativversorgung und Versorgung in stationären Hospizen für einen würdevollen letzten Lebensabschnitt
  • Erweiterte Kostenübernahme der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung während der Behandlungspflege bis zu 12 Wochen

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Haushaltshilfe

  • Haushaltshilfe bei Krankenhausaufenthalt oder Kuraufenthalt der haushaltsführenden Person (sofern ein Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat)
  • Zusätzliche Haushaltshilfe bei ambulanter Erkrankung bis zu sechs Wochen

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