Zuzahlungen

Zuzahlungen: Allgemeines

Zuzahlungen werden von allen Patienten und für medizinische Leistungen erhoben. Grundsätzlich beträgt der Eigenanteil bei allen Leistungen 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5,00 € und maximal 10,00 €. Liegen die Kosten unter 5,00 €, ist der tatsächliche Preis zu zahlen. Kinder und Jugendliche sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr generell von allen Zuzahlungen befreit, außer bei Kieferorthopädie, Zahnersatz und Fahrkosten.


Befreiung von Zuzahlungen (Belastungsgrenzen)

Die zumutbare Belastungsgrenze eines Versicherten der Südzucker BKK bzw. seiner Familie ist auf höchstens 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt. Für chronisch Kranke gilt eine Grenze von 1 %. Zur Ermittlung des Grenzbetrags ist das Jahreseinkommen maßgebend. Sind Familienangehörige zu berücksichtigen, werden Familienabschläge abgezogen. Erreichen Versicherte bereits während des Kalenderjahres die individuelle Belastungsgrenze, ist für den Rest des Jahres eine Befreiung möglich.

Bitte achten Sie darauf, dass alle Zuzahlungen

  • quittiert werden
  • Ihren Namen enthalten

Die Quittungen werden für die Entscheidung über eine evtl. Befreiung oder die spätere Erstattung von ggf. zuviel gezahlten Zuzahlungen benötigt.

Noch einfacher geht es so: Fordern Sie Ihr persönliches Quittungsheft kostenfrei bei Ihrer Südzucker BKK an und Sie ersparen sich das mühselige Aufbewahren der Originalbelege.