Elektronische Patientenakte (ePA)

Elektronische Patientenakte (ePA) - Die ePA für Alle kommt

Seit 2021 stellen wir Ihnen bereits die Möglichkeit der Nutzung einer elektronischen Patientenakte zur Verfügung. Ab Januar 2025 kommt dann die ePA for All.

Was bedeutet das? Bisher wurden die Akten nur auf Antrag des Versicherten angelegt. Nunmehr sollen diese Akten aber ab 15.01.2025 automatisch für den Versicherten angelegt werden. Versicherte können gegen die Anlage einer Patientenakte aber einen Widerspruch einlegen, es handelt sich hierbei um das sogenannte Opt-Out-Verfahren. Hinsichtlich der Möglichkeiten des Widerspruches werden wir aber noch jeden Versicherten einzeln informieren. Aber bevor Sie sich mit dem Thema Widerspruch auseinander setzen, möchten wir Sie gerne über die Vorteile der ePA informieren.

Die Vorteile der ePA auf einen Blick:

  • Die komplette Krankengeschichte auf einen Klick

Die ePA erleichtert Patientinnen und Patienten und Leistungserbringern den Behandlungsprozess. Die Ärztinnen und Ärzte können direkt mit der ePA arbeiten und die Krankengeschichte des Patienten einsehen. Das Einholen von Befunden oder weiteren medizinischen Dokumenten bei anderen Leistungserbringern entfällt. So bleibt mehr Zeit für die Behandlung.

  • Medikationsmanagement

Die ePA – in enger Verknüpfung mit dem E-Rezept – wird für jeden Versicherten eine vollständig und weitestgehend automatisiert erstellte, digitale Medikationsübersicht enthalten und den gesamten Medikationsprozess unterstützen. Auf diese Weise werden u.a. ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln verhindert.

  • Wichtige medizinische Dokumente immer dabei

In der ePA können wichtige Unterlagen gespeichert werden, die Patientinnen und Patienten selbst verwahren müssen. So gehen beispielweise relevante Befund- oder Behandlungsberichte nicht verloren.

  • Datenkontrolle bei den Patientinnen und Patienten

Die Patientinnen und Patienten können die Zugänge zu ihren persönlichen medizinischen Daten individuell verwalten und kontrollieren, wer Zugriff auf welche Daten hat. So liegt die Datenhoheit bei den Versicherten.

  • Vernetzte Versorgung

In der konkreten aktuellen Behandlung können Leistungserbringer auf die in der ePA gespeicherten Informationen zugreifen. So können Doppeluntersuchungen vermieden und Arztwechsel erleichtert werden. Dies ist gerade für chronisch kranke Patienten vorteilhaft, die bei vielen verschiedenen Ärzten in Behandlung sind.

  • Sichere Daten

Innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) ist die Sicherheit der persönlichen medizinischen Daten gewahrt. Die Speicherung erfolgt auf sicheren Servern nach höchsten Sicherheitsstandards. Die Server stehen in Deutschland und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Zudem dürfen Daten aus der ePA immer nur für einen klar ausgewiesenen Zweck genutzt werden.

 

 

Fragen zur ePA

Wobei hilft die ePA?

Sie können Ihre Daten mit Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen im Gesundheitssystem teilen. Wer Ihre Informationen einsehen darf, entscheiden Sie. Durch die geteilten Informationen erhalten die Einrichtungen ein besseres Bild von Ihnen als Patientin oder Patient. Das hilft z. B., wenn ein Arzt Ihnen ein Medikament verschreibt. Denn so kann er mögliche Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten, die Sie einnehmen, berücksichtigen.

Dafür brauchen Sie ab 15.1.2025 nichts weiter zu tun. Wenn Sie das nicht wünschen, können Sie die Zugriffe auch einschränken. Denn es ist Ihre elektronische Patientenakte, über die nur Sie verfügen

Wie sicher ist die ePA?

Die ePA enthält Ihre sensibelsten Informationen, nämlich die zu Ihrer Gesundheit. Der Schutz dieser Daten ist daher von größter Bedeutung. Unterschiedliche Mechanismen und Vorkehrungen sichern die ePA ab, so dass Sie als hochgradig sicher gilt. Einige Beispiele:

• Daten werden nicht lokal gespeichert, sondern liegen auf zentralen Servern

• Server sind hoch gesichert und stehen in Deutschland

• Sie entscheiden, wer auf die Daten zugreifen darf

• Krankenkassen haben keinen Einblick in die ePA

Der Schlüssel zu Ihrer ePA – die Südzucker BKK ePA-App

Erst mit der Südzucker BKK ePA-App können Sie selbst Ihrer ePA und die darin gespeicherten Daten einsehen und einstellen, wer welche Daten sehen kann.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit bzw. der gematik GmbH.

Gerne können Sie sich bei weiteren Fragen an den Versichertenhelpdesk der Südzucker BKK wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter. Den Helpdesk erreichen Sie hier.

https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/

Darüber hinaus stellen wir Ihnen das verbindliche Informationsmaterial nach § 343 Abs. 1a SGB V zur Verfügung:

Informationsmaterial nach § 343 Abs. 1a SGB V