Elektronische Patientenakte (ePA)

Mit der ePA erhalten Patienten zum ersten Mal einen transparenten Überblick über ihre Gesundheitsdaten. Sie ist freiwillig und kostenfrei. Möchten gesetzlich Versicherte den Service nutzen, können sie sich ab Januar 2021 an ihre Krankenkasse wenden. Mit der ePA werden die Nutzer darin bestärkt, souverän und eigenverantwortlich mit den eigenen Daten umgehen zu können.

Welche Medikamente nimmt ein Patient, welche Vorerkrankungen hat er, wie sind seine Blutwerte, wie verliefen frühere Behandlungen? Viele dieser Informationen über unsere Gesundheit stehen in den Aktenordnern unserer Arztpraxen. Gehen wir dann zu einem anderen Arzt, liegen viele dieser Informationen über uns nicht vor und Untersuchungen müssen wiederholt werden. Damit ist bald Schluss. Ab 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten.

Durch dieses Mehr an Daten können Versicherte in Zukunft besser behandelt werden. Denn wichtige Daten stehen so im Notfall schneller zur Verfügung. Außerdem können Doppeluntersuchungen vermieden werden, was zu einer geringeren Belastung der Patienten führt. Und die elektronische Patientenakte gibt Patienten die Kontrolle über ihre eigenen Gesundheitsdaten: Sie bestimmen selbst, ob Sie die Daten in der elektronischen Akte speichern lassen. Per Smartphone oder Tablet können Sie Ihre Akte einsehen.

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Welche Daten werden konkret gespeichert?

Folgende Informationen können in Zukunft – wenn der Patient dies wünscht – in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden:

  • Befunde
  • Diagnosen
  • Therapiemaßnahmen
  • Behandlungsberichte
  • elektronische Medikationspläne
  • elektronische Arztbriefe
  • Notfalldatensätze
  • Impfungen
  • Mutterpass
  • Kinderuntersuchungsheft
  • Entlassbrief aus dem Krankenhaus

Neben diesen Daten Ihrer Ärzte können auch eigene Daten, wie z. B. ein Tagebuch über Blutzuckermessungen, abgelegt werden.

Im ersten Schritt ab Anfang 2021 können zunächst Informationen aus der Patienten-Arzt-Beziehung in der ePA gespeichert werden, die Funktionen werden nach und nach ausgebaut.

Bessere Vernetzung der Partner im Gesundheitswesen

Damit alle Daten gespeichert werden können, müssen die Arztpraxen und weitere Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäuser und Apotheker, an die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen werden.

Damit wird sichergestellt, dass alle miteinander kommunizieren und Daten austauschen können.

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz werden Apotheken (bis Ende September 2020) und Krankenhäuser (bis 1. Januar 2021) verpflichtet, sich an die TI anschließen zu lassen. Für Hebammen und Physiotherapeuten sowie Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen ist dies freiwillig. Die Kosten für die freiwillige Anbindung werden erstattet. Ärzte, die sich nicht anschließen wollen, müssen einen erhöhten Honorarabzug in Kauf nehmen.

Erhöhter Datenschutz

Gesundheitsdaten sind extrem sensible Daten. Deshalb soll es optimale rechtliche Voraussetzungen für den Datenschutz geben.

Grundsätzlich entscheidet daher der Patient, ob überhaupt eine elektronische Patientenakte angelegt werden soll. Will der Patient dies nicht, wird keine Akte angelegt. Der Patient kann außerdem in der App selbst sehen, welche Daten gespeichert werden. Er kann so entscheiden, welche Daten er löschen möchte. Und er kann selbst entscheiden, wer auf die Akte noch zugreifen kann. Ohne Zustimmung des Patienten können also auch keine Ärzte in die Akte blicken.