Versicherungen

Die Südzucker BKK-Familienversicherung

Wir haben ein Herz für Familien!

Bei uns sind die Familienangehörigen des Mitglieds in der Regel beitragsfrei mitversichert.
Mit anderen Worten:

  • Durch Ihren Beitrag sorgen Sie nicht nur für Ihren eigenen Krankenversicherungsschutz, sondern auch für den Ihrer Familienangehörigen - ohne Extrakosten.
  • Dies gilt für alle Familienmitglieder, die kein eigenes Einkommen haben oder deren eigenes Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt (für 2024: 538,00 € bei Einkünften aus geringfügiger Beschäftigung). 

Erfahren Sie mehr über die Südzucker BKK-Familienversicherung

Aufnahmeantrag Südzucker BKK ausfüllbar (PDF)


Krankenversicherungsschutz im Ausland

  • Bei einer Reise in Staaten der Europäischen Union (EU) besteht für Sie Versicherungsschutz durch Ihre Südzucker BKK.
  • Dies gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sowie für Bosnien-Herzegowina, Serbien-Montenegro, Kroatien, Mazedonien, Tunesien und die Türkei.
  • Für Ihren Auslandsaufenthalt in den EU-Ländern, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie sich eine europäische Gesundheitskarte ausstellen lassen. Für die anderen genannten Länder erhalten Sie eine Anspruchsbescheinigung.
  • Ihre Ansprüche vor Ort entsprechen denen eines dort Versicherten.
  • Da der Umfang dieser Leistungen häufig geringer ist als bei uns, empfehlen wir den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung.

Informieren Sie sich über den Krankenversicherungsschutz im Ausland


Versicherung mit Mini-Jobs

Möchten Sie eine geringfügige Beschäftigung ausüben, ohne dafür eigene Beiträge zu zahlen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Verdienstgrenze bei den sogenannten Mini-Jobs beträgt bundesweit 538,00 €.

Ein solcher Mini-Job kann auch neben einer Haupttätigkeit ausgeübt werden, ohne dass Sie Beiträge zahlen müssen. 
Sie können durch einen Mini-Job aber durchaus Rentenansprüche erwerben. Dafür müssen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber erklären, dass für Sie Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden sollen. Umgekehrt heißt das, dass Sie auf die eigentliche Rentenversicherungsfreiheit verzichten (Verzichtserklärung).


Krankenversicherung der Rentner

Um bei der Südzucker BKK als Rentner krankenversichert zu werden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Es muss ein Rentenanspruch bestehen und
  • Sie müssen die Rente beantragt und die individuelle Vorversicherungszeit erfüllt haben.

Als krankenversicherter Rentner bei der Südzucker BKK haben Sie natürlich Anspruch auf die gleichen Leistungen wie alle anderen Mitglieder. Lediglich das Krankengeld ist hiervon ausgenommen.

Lesen Sie Details zu den Leistungen der Krankenversicherung für Rentner


Südzucker BKK-Pflegeversicherung

  • Als Mitglied der Südzucker BKK sind Sie automatisch in unserer Pflegekasse mitversichert.
  • Auch Ihre Angehörigen sind - unter den gleichen Bedingungen wie in der Familienversicherung der Südzucker BKK - beitragsfrei mitversichert.
  • Die Südzucker BKK-Pflegeversicherung ist für Menschen da, die auf Betreuung bzw. Unterstützung angewiesen sind. Das kann der Fall sein, wenn Sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung die regelmäßigen Verrichtungen des täglichen Lebens nicht mehr in vollem Umfang selbst meistern können.
  • Der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person.

Erfahren Sie mehr zur Südzucker BKK-Pflegeversicherung