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Vorsorge für Erwachsene
Vorsorge beim Arzt
- Hautkrebsvorsorge über gesetzlichem Anspruch
- Vorsorge-Erinnerungsservice
Gesundheits-Check-up
Alle Versicherten ab 35 Jahren sollten dieses spezielle Angebot annehmen. Beim Gesundheits-Check-up sollen insbesondere Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie die Zuckerkrankheit frühzeitig erkannt werden. Sie müssen sich dafür lediglich alle drei Jahre die Zeit für einen Arztbesuch nehmen und dabei Ihre BKK-Versichertenkarte vorlegen.
Krebsvorsorge/Krebsfrüherkennung
Wenn eine schwerwiegende Krankheit frühzeitig festgestellt wird, kann man ihren Verlauf oft positiv beeinflussen und schlimme Folgen rechtzeitig abwenden.
- Daher bietet Ihnen Ihre Südzucker BKK spezielle Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen an:
- Frauen sollten sich ab 20 und Männer ab 45 Jahren für eine solche jährliche Untersuchung anmelden.
- Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs.
- Männer können ab einem Alter von 50 Jahren, Frauen ab 55 Jahren zwei Darmspiegelungen machen lassen (Mindestabstand 10 Jahre). Anstelle einer Darmspiegelung können sich Männer im Alter von 50 bis einschließlich 54 Jahren für einen jährlichen Test auf okkultes Blut im Stuhl entscheiden. Frauen in dem Alter können jährlich einen Test auf okkultes Blut im Stuhl durchführen lassen.
- Ab dem 56. Lebensjahr können Sie dann wählen zwischen einer Dickdarmspiegelung (Wiederholung nach 10 Jahren) oder einer Untersuchung des Stuhls auf verborgenes Blut (alle 2 Jahre).
Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter
- Für Mütter und Väter gibt es spezielle Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, die mit oder ohne Kind(er) durchgeführt werden können, für die Ihre Südzucker BKK die gesamten Kosten trägt.
- Für Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr fällt lediglich der gesetzliche Eigenanteil von 10,00 Euro je Kalendertag an.
Hautkrebsscreening ab dem 15. Lebensjahr
Über die im § 23 des Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelten medizinischen Vorsorgeleistungen hinaus erstattet die Südzucker BKK Versicherten ab Vollendung des 15. Lebensjahrs einmal jährlich die Kosten für das von Ärzten durchgeführte Hautkrebsscreening inklusive der Auflichtmikroskopie oder einer Fotodokumentation in Höhe von bis zu 35 €.
Wird nur die Auflichtmikroskopie durchgeführt und das Hautkrebsscreening über die Krankenversicherungskarte abgerechnet, werden jährlich bis zu 17,50 € erstattet. Voraussetzung für die Vorsorgeleistung ist, dass eine Erkrankung bezogen auf die jeweilige Untersuchung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen.
Risikofaktoren sind zum Beispiel:
- positive Familienanamnese
- erhöhte Hautpigmentierung
- Hauttyp 1 oder 2
- Muttermal größer 5 mm
- Sommersprossen
Die Voraussetzungen des § 23 SGB V müssen erfüllt sein.
Erinnerungsservice zur Krebsvorsorge und für den Check-up 35
Mit den Vorsorgeuntersuchungen sollen Gefahren für die Gesundheit rechtzeitig erkannt werden, denn für viele Krankheiten gilt: Je früher sie diagnostiziert werden, desto größer sind die Heilungschancen.
Doch wann steht welche Untersuchung an? Mit unserem kostenlosen Erinnerungsservice für die Krebsvorsorge und für den Check-up-35 bieten wir Ihnen eine wertvolle Hilfestellung, damit Sie keinen der wichtigen Vorsorgetermine verpassen.
Außerdem erhalten Sie mit dem Erinnerungsservice bei Erreichen der jeweiligen Altersgrenze nähere Informationen zu den Inhalten der Vorsorgeuntersuchungen.
Unser Bonusprogramm
Sie passen auf Ihren Körper auf, leben gesundheitsbewusst und gehen zu den empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen? Prima! So viel Verantwortungsbewusstsein belohnen wir.
Gesundheits-Check-up
Ab 35 Jahren zahlt Ihnen die Südzucker BKK regelmäßig alle drei Jahre eine Gesundheitsuntersuchung. Sind Sie zwischen 18 und 34 Jahren, können Sie auch schon vorher diesen Check-Up einmalig erhalten. Den Gesundheits-Check-up vergüten wir mit 30 Euro.