Kuren zur Vorsorge und Rehabilitation

Die Südzucker BKK unterscheidet zwischen:

  • Vorsorgeleistungen, die eine Schwächung der Gesundheit beheben sollen,
  • und Rehabilitationsleistungen, die eine bereits bestehende Krankheit oder Behinderung beseitigen oder wenigstens lindern sollen.

Sie können entweder stationär oder ambulant durchgeführt werden. Generell sind Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für alle Versicherten Pflichtleistungen der Krankenkasse.


Ambulante Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen

Bei diesen Leistungen (früher Badekur genannt) werden bestimmte örtliche Gegebenheiten (z. B. Heilquellen) am anerkannten Kurort genutzt.

  • Für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst sorgen.
  • Ihre Südzucker BKK trägt die Kosten für die kurärztliche Behandlung einschließlich der verordneten Arzneimittel sowie für kurortspezifische Heilmittel (z. B. Bäder und Massagen) und für spezifische Heilmittel, wie z. B. Krankengymnastik.
  • Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gelten die Regelungen über gesetzliche Zuzahlungen.
  • Zu den übrigen Kosten, wie Unterbringung und Verpflegung, kann Ihnen Ihre Südzucker BKK einen Zuschuss von bis zu 16,00 Euro pro Tag zahlen.
  • Bei chronisch kranken Kleinkindern (1. bis 6. Lebensjahr) beträgt der Zuschuss durch Ihre Südzucker BKK sogar bis zu 25,00 Euro pro Tag.

Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen

Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen finden in speziellen Einrichtungen statt. Dort werden Sie nicht nur behandelt und versorgt, sondern sie wohnen auch dort.

  • Ihre Südzucker BKK übernimmt grundsätzlich die vollen Kosten für Sie. Sie zahlen lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10,00 Euro für jeden Tag der Maßnahme.

Freie Wahl der Rehabilitationseinrichtung

Sie können sich Ihre Rehabilitationseinrichtung selbst aussuchen. Evtl. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass Sie eine Einrichtung wählen, mit der Ihre Südzucker BKK keinen Versorgungsvertrag geschlossen hat, tragen Sie selbst.


Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter

  • Für Mütter und Väter gibt es spezielle Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, die mit oder ohne Kind(er) durchgeführt werden können, für die Ihre Südzucker BKK die gesamten Kosten trägt.
  • Für Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr fällt lediglich der gesetzliche Eigenanteil von 10,00 Euro je Kalendertag an.

Geriatrische Rehabilitation

Vor allem älteren Menschen sollen nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht in ein Pflegeheim müssen, sondern weiter nach eigenen Vorstellungen ihren Alltag gestalten können. Die Versorgung mit der sogenannten geriatrischen Rehabilitation für ältere Menschen kann in der Nähe des Wohnorts oder durch mobile Reha-Teams durchgeführt werden. Auch Versicherte in stationären Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf Rehabilitation.


Übernahme von Reisekosten bei Kurmaßnahmen

Ihre Reisekosten werden nach Ende der Kurmaßnahme in der Höhe der Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittels erstattet.

  • Die Südzucker BKK übernimmt bei einer Vorsorgemaßnahme die Kosten in voller Höhe abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenbeteiligung.
  • Bei Rehabilitationsmaßnahmen erstatten wir die Gesamtkosten einschließlich der Gepäckbeförderung.