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Zähne und Zahnersatz
Ihre Vorteile
- Vergünstigte professionelle Zahnreinigung
- Angebot für Zahnersatz zum Nulltarif
- Vergünstigte Leistungen bei Zahnersatz
- Kostenübernahme zweite Zahnarztmeinung
- Kostenersparnis bei Zahnbehandlung im Ausland
Zahnärztliche Behandlung
Als Versicherter der Südzucker BKK haben Sie Anspruch auf zahnerhaltende Maßnahmen (z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen usw.). Das gilt natürlich auch für das Ziehen von Zähnen und für Paradontose-Behandlungen (Zahnbetterkrankungen).
Zahnersatz
Seit der Einführung des Festzuschusssystems für Zahnersatz erhalten gesetzlich Krankenversicherte feste Zuschüsse für Kronen, Brücken und Prothesen, unabhängig von der Art des gewählten Zahnersatzes. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund.
Je nach Gebisssituation kann sich der Gesamtbetrag, den der Patient von der BKK erhält, aus verschiedenen Festzuschüssen zusammensetzen. Die Zuschüsse decken ca. 60 % der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab.
Patienten, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrnehmen und dabei ihr Bonusheft abstempeln lassen, erhalten einen höheren Zuschuss zum Zahnersatz. Ist das Bonusheft fünf Jahre lang lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 10 Prozent, nach zehn Jahren um 15 Prozent gegenüber dem Grundzuschuss.
Für Patienten mit geringem Einkommen gilt eine Härtefallregelung: Sie erhalten den doppelten (Grund-)Festzuschuss, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung.
Kooperation mit dent-net® – Zahnersatz günstiger
- Durch einen Kooperationsvertrag mit dent-net® bieten wir unseren Versicherten die Möglichkeit, Zahnersatz besonders günstig zu erhalten.
- Der Zahnersatz wird von modernen Partnerlaboren in Asien mit Materialien gemäß dem deutschen Medizinproduktgesetz gefertigt und bei Bedarf im firmeneigenen Labor in Essen nachgearbeitet.
- Teilnehmende Zahnärzte finden Sie auf der dent-net-Website.
- Anstatt der üblichen zweijährigen Garantie auf Zahnersatz erhalten Sie von dent-net® eine Gewährleistung von fünf Jahren auf Ihre Versorgung.
Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen
Für Versicherte, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernimmt Ihre Südzucker BKK in medizinisch begründeten Fällen zunächst 80 % der Kosten der Behandlung für das erste Kind.
Für jedes weitere Kind werden 90 % erstattet, solange beide Kinder gleichzeitig behandelt werden.
Wenn Sie selbst das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden die Kosten der Behandlung schwerer behandlungsbedürftiger Kieferanomalien übernommen.
Ist die Behandlung erfolgreich abgeschlossen worden, erstatten wir Ihnen die im Vorfeld von Ihnen gezahlten 20 % (bzw. 10 %) der entstandenen Kosten. Somit ist die kieferorthopädische Behandlung letztlich für Sie kostenfrei.
Kostenbeteiligung (150 Euro) für eine Wurzelkanalbehandlung
Eine Wurzelbehandlung von Backenzähnen wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann übernommen, wenn
- damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann,
- eine einseitige Freiendsituation vermieden wird,
- oder der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird.
Über die in den Behandlungsrichtlinien genannten Voraussetzungen hinaus erstatten wir je Zahn 80 % der nachgewiesenen Kosten bis maximal 150 Euro. Dies gilt allerdings nicht für private Zusatzleistungen, die zwischen Ihnen und dem Zahnarzt vereinbart wurden.
Weniger zahlen für Zahnersatz: BKK Zahn & Zahn+
Zahnersatz, Implantate und Inlays – als gesetzliche Krankenkasse haben wir bei der Kostenübernahme für Zahnarztleistungen einen begrenzten Spielraum. Wir bieten Ihnen aber die ideale Möglichkeit, Ihren Eigenanteil beim Zahnersatz zu verringern: Nutzen Sie die Zusatzversicherungen BKK Zahn oder BKK Zahn+ unseres Partners Barmenia mit dem vergünstigten Tarif exklusiv für Südzucker BKK-Mitglieder.