Für kleine Patienten

Kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen

  • Für Versicherte, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernimmt Ihre Südzucker BKK in medizinisch begründeten Fällen zunächst 80 % der Kosten der Behandlung für das erste Kind.
  • Für jedes weitere Kind werden 90 % erstattet, solange beide Kinder gleichzeitig behandelt werden.
  • Wenn Sie selbst das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden die Kosten der Behandlung schwerer behandlungsbedürftiger Kieferanomalien übernommen.
  • Ist die Behandlung erfolgreich abgeschlossen worden, erstatten wir Ihnen die im Vorfeld von Ihnen gezahlten 20 % (bzw. 10 %) der entstandenen Kosten. Somit ist die kieferorthopädische Behandlung letztlich für Sie kostenfrei.

Heilpädagogische, psychologische und psychosoziale Maßnahmen für Kinder

Wenn diese Maßnahmen dazu dienen, eine Krankheit früh zu erkennen und den nötigen Behandlungsplan aufzustellen, werden auch diese nichtärztlichen sozialpädiatrischen Leistungen von Ihrer Südzucker BKK übernommen, wenn sie unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt werden.