Krankengeld

Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Sind Sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig, zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel Lohn oder Gehalt bis zu sechs Wochen lang weiter. Anschließend erhalten Sie von Ihrer Südzucker BKK das Krankengeld. Über die individuelle Dauer des Bezugs und die Höhe des Krankengeldes berät Sie Ihre Südzucker BKK gerne im Einzelfall.


Krankengeld bei Pflege eines kranken Kindes

  • Wenn Sie Ihr erkranktes Kind zu Hause pflegen und deshalb nicht arbeiten können, zahlt Ihnen Ihre Südzucker BKK Krankengeld für bis zu 15 Arbeitstage pro Jahr und pro Kind (insgesamt maximal 35 Arbeitstage im Jahr).

  • Weitere Voraussetzungen sind, dass in Ihrem Arbeitsvertrag kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber geregelt ist und Ihr Kind ist noch nicht 12 Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

  • Für Alleinstehende verdoppelt sich der Anspruch auf 30 Arbeitstage je Kind, bzw. 70 Arbeitstage insgesamt.

Krankengeldanpassungen

  • Im Falle einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie als Arbeitnehmer nach sechs Wochen Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes berechnet sich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aus dem Einkommen, das im Monat vor Beginn der Krankheit erzielt wurde.
  • Sofern Mitarbeiter der Südzucker Werke kurz vor oder zu Beginn der Rüben-Kampagne krankheitsbedingt ausfallen sollten, würde aufgrund dieser rechtlichen Vorgaben die Mehrarbeit während der Kampagne keine Berücksichtigung finden. Dies hätte erhebliche finanzielle Einbußen zur Folge.
  • In Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde haben wir für die Südzucker BKK eine bundesweit einmalige Regelung zur Berechnung des Krankengeldes durchsetzen können. Für die Dauer der Kampagne berechnen wir das Krankengeld aus einem Einkommen, das üblicherweise während dieser Zeit gezahlt worden wäre. Das heißt, wir unterstellen einen Monatslohn, der bis zum 1,8-fachen über dem tatsächlichen Einkommen liegt. Entsprechend erhöht sich auch das Krankengeld.