Pflege und Palliativversorgung

Krankengeld bei Pflege eines kranken Kindes

  • Wenn Sie Ihr erkranktes Kind zu Hause pflegen und deshalb nicht arbeiten können, zahlt Ihnen Ihre Südzucker BKK Krankengeld für bis zu 15 Arbeitstage pro Jahr und pro Kind (insgesamt maximal 35 Arbeitstage im Jahr).
  • Weitere Voraussetzungen sind, dass in Ihrem Arbeitsvertrag kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber geregelt ist und Ihr Kind ist noch nicht 12 Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • Für Alleinstehende verdoppelt sich der Anspruch auf 30 Arbeitstage je Kind, bzw. 70 Arbeitstage insgesamt.

Häusliche Krankenpflege

  • Wenn Sie anstelle eines stationären Klinikaufenthalts zu Hause behandelt und gepflegt werden oder wenn dies zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung notwendig ist, übernehmen wir für eine bestimmte Zeit die Kosten für geeignete Pflegekräfte (z. B. Sozialstationen) zusätzlich zu den Kosten der ärztlichen Behandlung.
  • Die Notwendigkeit der häuslichen Krankenpflege muss Ihnen Ihr Arzt bescheinigen und es darf keine andere Person in Ihrem Haushalt leben, die eine solche Pflege übernehmen kann.
  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege können auch in Wohngemeinschaften und in neuen Wohnformen, in Kindergärten und Schulen, bei besonders hohem Pflegebedarf in Werkstätten für behinderte Menschen sowie, in bestimmten Ausnahmefällen, auch in Heimen erbracht werden.
  • Um eine bessere Anschlussversorgung zu gewährleisten, soll der Krankenhausarzt für längstens drei Tage häusliche Krankenpflege verordnen und Arzneimittel mitgeben können.
  • Für BKK-Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10,00 Euro für jede ärztliche Verordnung und 10 % der Kosten der häuslichen Krankenpflege. Jedoch sind nur für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr Zuzahlungen zu entrichten.

Palliativversorgung

Diese Leistung Ihrer Südzucker BKK ist für schwerstkranke und sterbende Menschen da. Um den Betroffenen ein würdevolles Sterben mit möglichst wenig Schmerzen zu Hause zu ermöglichen, werden sogenannte Palliativ-Care-Teams gebildet. Ärzte und pflegerisches Personal sollen dabei helfen, dass Betroffene und Angehörige Unterstützung in dieser schwierigen Situation erhalten.

Erweiterte Leistungen der häuslichen Krankenpflege

  • Neben der häuslichen Krankenpflege in Form der Behandlungspflege zur Sicherung der ärztlichen Behandlung wird die im Einzelfall erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbracht. Diese erfolgt bis zu einer Stunde je Pflegeeinsatz und bis zu 25 Pflegeeinsätzen je Kalendermonat.
  • Dies ist jedoch nur möglich, solange noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegt und keine andere im Haushalt lebende Person die Versorgung durchführen kann.
  • Die Dauer ist auf 12 Wochen je Krankheitsfall begrenzt.