Zusatzbeitrag auch 2024 unverändert bei 1,1 %
Durch den Gesetzgeber wurde 2015 der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung auf 14,6% festgeschrieben. Schon damals war klar, dass dieser Beitragssatz nicht ausreichen wird um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen zu decken. Die Lösung sah der Gesetzgeber in der Einführung eines Zusatzbeitrages.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der benötigt wird um die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen, wurde vom Bundesgesundheitsministerium berechnet und auf 1,7 % festgelegt.
Die Südzucker BKK setzt auf Stabilität. Wir kalkulieren sorgsam und vorausschauend. Für uns war und ist es wichtig, nicht an den Leistungen für unsere Versicherten zu sparen und nicht bei der ersten sich bietenden Gelegenheit den Zusatzbeitrag zu erhöhen. Wir bieten unseren Versicherten daher auch 2024 das gewohnt umfangreiche Leistungs- und Extraleistungspaket zum unverändert günstigen Beitragssatz vom 1.1 Prozent. Sie profitieren also weiterhin doppelt von günstigen Beiträgen und überdurchschnittlichen Leistungen!