Heilmittel

  • Nicht immer reicht bei einer Krankheit die Behandlung mit Medikamenten aus. In diesem Fall kann der Arzt Heilmittel verordnen. Hierzu zählen vor allem Massagen, Bäder, Krankengymnastik und Sprachtherapie.
  • Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten des Mittels, zuzüglich 10,00 € je Verordnung.

Erweiterte Versorgung mit Heilmitteln

Bei der Verordnung von Heilmitteln, wie beispielsweise Krankengymnastik und Massagen, ist Ihr behandelnder Arzt an die Vorgaben des Heilmittelkatalogs gebunden. Dieser sieht für die unterschiedlichsten Erkrankungen eine jeweilige Regelversorgung vor.

Sollte eine erfolgreiche Therapie jedoch weitere Behandlungen erforderlich machen, kann der Arzt eine Verordnung „außerhalb des Regelfalls“ ausstellen. Diese kann dann zur Genehmigung bei der Südzucker BKK eingereicht werden.