Finanzielles Plus für Eltern

Mutterschaftsgeld

Jede Frau, die zu Beginn der Mutterschutzfrist (in der Regel 6 Wochen vor der Entbindung) bei der Südzucker BKK versichert ist, erhält grundsätzlich Mutterschaftsgeld.

  • Voraussetzung ist, dass ein Arbeitsverhältnis besteht oder zulässig aufgelöst wurde.
  • Das Mutterschaftsgeld beträgt 13 Euro pro Kalendertag, eine ggf. verbleibende Differenz zum monatlichen Nettolohn trägt der Arbeitgeber.

Elterngeld

Seit 1.1.2007 ersetzt das Elterngeld das Erziehungsgeld. Für alle Kinder, die bis einschließlich 31.12.2006 geboren wurden, gilt aber noch die alte Regelung über das Erziehungsgeld.

Das neue Elterngeld richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Es gibt keine Einkommensgrenzen, so dass alle Eltern Elterngeld bekommen.

Ausführliche Informationen zu Anspruch, Höhe und Dauer des Elterngelds/Erziehungsgelds erhalten Sie bei der für Ihr Bundesland zuständigen Antragstelle. Unter elterngeld.net kann man diese u. a. erfragen. Auch Ihre Südzucker BKK hilft Ihnen gerne weiter.


Elternzeit

Erwerbstätige Eltern haben Anspruch auf Elternzeit, wenn Sie Ihr Kind in den ersten drei Lebensjahren selbst betreuen und erziehen möchten. Als Eltern können Sie entscheiden, ob Sie beide gleichzeitig oder abwechselnd die Elternzeit wahrnehmen wollen.


Krankengeld bei Pflege eines kranken Kindes

  • Wenn Sie Ihr erkranktes Kind zu Hause pflegen und deshalb nicht arbeiten können, zahlt Ihnen Ihre Südzucker BKK Krankengeld für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr und pro Kind (insgesamt maximal 25 Arbeitstage im Jahr).
  • Weitere Voraussetzungen sind, dass in Ihrem Arbeitsvertrag kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber geregelt ist und Ihr Kind ist noch nicht 12 Jahre alt oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
  • Für Alleinstehende verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Arbeitstage je Kind, bzw. 50 Arbeitstage insgesamt.